Zweitwohnsitz – Wissenswertes rund um Nebenwohnungen
Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland und möchten diesen auch beibehalten? Brauchen Sie gleichzeitig eine weitere Wohnung in einem anderen Ort, um dort zu studieren, eine Ausbildung zu machen oder Ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen? Dann ist ein Zweitwohnsitz ein großes Thema für Sie. Im Folgenden erfahren Sie viel Wissenswertes und können hier auf ummelden.info Ihre diesbezügliche Recherche beginnen.
Inhaltsverzeichnis
Darum handelt es sich bei einem Zweitwohnsitz
Zunächst lohnt es sich, sich mit der Definition des Begriffs Zweitwohnsitz auseinanderzusetzen. Die Behörden verwenden vielfach auch die Bezeichnung Nebenwohnsitz. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Wohnsitz, der neben dem bereits vorhandenen Hauptwohnsitz in Deutschland begründet wird. Die Hauptwohnung ist der Wohnsitz, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Alle anderen Wohnsitze gelten als Nebenwohnsitze.
Zweitwohnsitz anmelden
Das Meldewesen sieht nicht nur die Anmeldung des Hauptwohnsitzes vor, sondern verlangt die Anmeldung aller Wohnsitze. Folglich muss man den Zweitwohnsitz anmelden und die diesbezügliche Frist von zwei Wochen beachten. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Meldepflicht nur gilt, wenn die Zweitwohnung für über sechs Monate als Nebenwohnung genutzt wird. Das Einwohnermeldeamt beziehungsweise Bürgerbüro des Zweitwohnsitzes ist für die Anmeldung zuständig.
Das hat es mit der Zweitwohnsitzsteuer auf sich
Dass ein zweiter Wohnsitz zusätzliche Kosten bedeutet, liegt in der Natur der Sache. Einige Kommunen in Deutschland erheben allerdings auch eine sogenannte Zweitwohnungssteuer. Die Höhe dieser Steuer variiert je nach Kommune und muss somit individuell in Erfahrung gebracht werden. Unter Umständen kann die Steuer aber entfallen. Insbesondere Auszubildende und Studierende ohne Einkommen werden vielfach ausgenommen und müssen keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.
Zweitwohnsitz abmelden
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Nebenwohnung aufgeben, müssen den betreffenden Zweitwohnsitz abmelden. Dazu müssen sie ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen sowie die Wohnungsgeberbestätigung. Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes erfolgt typischerweise am Ort des Zweitwohnsitzes. Mitunter kann man dies aber auch im Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes erledigen.
Typische Gründe für einen Zweitwohnsitz
Wenn es um einen Zweitwohnsitz geht, stellt sich zuweilen die Frage, warum Menschen den Aufwand der doppelten Haushaltsführung betreiben und sich neben dem Hauptwohnsitz noch eine Nebenwohnung nehmen. Grundsätzlich kann dies aus dem Wunsch heraus erfolgen, auch an dem anderen Ort auf eigene vier Wände zurückgreifen zu können. Wer die betreffende Stadt aus privaten Gründen häufig besucht, weiß den Komfort einer Zweitwohnung sehr zu schätzen. Weitaus häufiger gibt es aber einen der folgenden Gründe:
- Studium
- Ausbildung
- Beruf
Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes erforderlich
Wer einen Zweitwohnsitz anmelden möchte, muss dazu beim Einwohnermeldeamt beziehungsweise Bürgerservice am Zweitwohnsitz vorstellig werden. Idealerweise vereinbart man vorab einen Termin. Zudem sollte man sich darüber informieren, welche Unterlagen erforderlich sind. Diese lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- gegebenenfalls vorausgefülltes Anmeldeformular
5 Tipps zur Nutzung steuerlicher Vorteile bei einem Zweitwohnsitz
Eine Zweitwohnung verursacht auf den ersten Blick vor allem zusätzliche Kosten. Die doppelte Haushaltsführung kann zu einer großen finanziellen Belastung werden. Insbesondere für Menschen, die auf die Nebenwohnung angewiesen sind, ergibt sich so eine schwierige Situation. Mitunter können sie aber Steuervorteile in Anspruch nehmen und werden so entlastet. Die folgenden Tipps passen perfekt dazu:
- Kümmern Sie sich um die Anerkennung der Zweitwohnung durch das Finanzamt!
- Setzen Sie die Kosten für Miete, Strom und Wasser der Zweitwohnung als Werbungskosten ab!
- Machen Sie auch die Kosten für Heimfahrten steuerlich geltend!
- Setzen Sie die Einrichtung der Zweitwohnung von der Steuer ab!
- Arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen, um alle steuerlichen Vorteile in Zusammenhang mit dem Zweitwohnsitz ausschöpfen zu können!