Wohnsitz abmelden – Wissenswertes rund um die Abmeldung eines Wohnsitzes
Das deutsche Meldewesen gibt relativ strenge Regeln vor und verlangt in bestimmten Fällen die Abmeldung des Wohnsitzes. Das gilt vor allem für diejenigen, die auswandern oder obdachlos werden. In beiden Fällen besteht kein fester Wohnsitz in Deutschland, weshalb sie ihren bisherigen Wohnsitz abmelden müssen. Im Folgenden finden Interessierte hier auf ummelden.info Wissenswertes zu diesem Thema.
Inhaltsverzeichnis
Dabei handelt es sich um eine Wohnsitz-Abmeldung
Wenn es um Behördengänge in Zusammenhang mit dem Wohnsitz geht, kann es sich um eine Anmeldung, Ummeldung oder auch Abmeldung handeln. Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass nicht nur ein Wechsel des Wohnortes innerhalb Deutschlands erfolgt, sondern der Wohnsitz gänzlich aufgegeben wird. Ist dies der Fall, muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden.
Diese Situationen erfordern die Abmeldung des Wohnsitzes
Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb Deutschlands umziehen, müssen sich nie abmelden. Sie nehmen entweder eine Ummeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt vor oder eine Anmeldung am neuen Wohnort innerhalb Deutschlands. Dementsprechend kommt vielfach die Frage auf, wann eine Wohnsitz-Abmeldung überhaupt erforderlich ist. Die betreffenden Situationen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Umzug ins Ausland
- Aufgabe eines Nebenwohnsitzes
- Aufgabe der bisherigen Wohnung ohne Begründung eines neuen Wohnsitzes in Deutschland
Der richtige Zeitpunkt für die Abmeldung des Wohnsitzes
Wer seinen Wohnsitz abmelden möchte beziehungsweise muss, sollte den damit verbundenen Behördengang nicht auf die lange Bank schieben. Das Meldewesen in Deutschland sieht auch für die Abmeldung Fristen vor, die einzuhalten sind. So muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Anders als die Wohnsitz-Anmeldung kann die Abmeldung bereits im Vorfeld in die Wege geleitet werden. Allerdings kann man sich frühestens eine Woche vor dem Auszugsdatum abmelden.
Das sind die Rechtsgrundlagen für die Wohnsitz-Abmeldung
Der Wohnsitz-Abmeldung liegen einige Gesetze und Regelungen zugrunde, die hier die juristische Basis schaffen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, und das Bundesmeldegesetz, kurz BMG, sind hier zu nennen. Darin findet sich die rechtliche Basis der Abmeldung eines Wohnsitzes. Gegebenenfalls können Bürger/innen darin nachlesen, was es zu beachten gilt und wie die Bedingungen sind.
Hier kann man den Wohnsitz abmelden
Die Abmeldung des Wohnsitzes erfolgt typischerweise beim Einwohnermeldeamt beziehungsweise im Bürgerbüro des bisherigen Wohnortes. Diejenigen, die einen Nebenwohnsitz abmelden möchten, wenden sich dazu an die zuständige Behörde an ihrem Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz.
Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Wohnsitz-Abmeldung erforderlich
Wenn die Abmeldung des Wohnsitzes ansteht, sollten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann man den Wohnsitz nicht abmelden und muss einen neuen Termin vereinbaren. Folglich ist es wichtig, alle Papiere vorzubereiten. Die folgende Checkliste bietet diesbezüglich eine erste Übersicht:
- Personalausweise oder Reisepässe aller Personen, die abgemeldet werden sollen
- Abmeldeformular oder formlose Abmeldung
- etwaige Vollmachten
- gegebenenfalls Wohnungsgeberbestätigung
5 Tipps für alle, die ihren Wohnsitz abmelden möchten
Wenn es darum geht, den Wohnsitz abzumelden, müssen Bürgerinnen und Bürger einiges beachten. Bei Fragen können sie sich selbstverständlich an die Sachbearbeiter/innen im Bürgerbüro wenden, es schadet aber nicht, auch eigenständig zu recherchieren. Passend dazu gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:
- Buchen Sie rechtzeitig einen Termin für die Wohnsitz-Abmeldung!
- Überprüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen zusammen haben!
- Laden Sie vorab das Abmeldeformular herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt zum Termin mit!
- Erkundigen Sie sich, ob eine Online-Abmeldung des Wohnsitzes möglich ist!
- Vermeiden Sie ein etwaiges Bußgeld, indem Sie sich fristgerecht um die Wohnsitz-Abmeldung kümmern!