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Behördenfinder für die Formalitäten während eines Umzugs

Sie ziehen um und möchten sich nun der Planung widmen? Dann sollten Sie nicht ausschließlich an praktische Aspekte wie die Entrümpelung der Wohnung oder den Transport der Möbel denken. Es gibt auch einige Formalitäten, die während eines Umzugs zu erledigen sind. Der Behördenfinder hier auf ummelden.info dient der ersten Orientierung und sorgt dafür, dass Sie sich im Behördendschungel besser zurechtfinden.

An-, Um- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

Wenn es um behördliche Angelegenheiten im Rahmen eines Umzugs geht, steht das Einwohnermeldeamt an erster Stelle. Dort muss man sich an-, um- oder abmelden und so der Meldepflicht nachkommen. Das Bürgerbüro des Wohnortes ist üblicherweise die richtige Anlaufstelle und übernimmt die Meldeangelegenheiten für das kommunale Einwohnermeldeamt.

Auto ummelden im Rahmen eines Umzugs

Wer umzieht und ein Auto oder anderes Kraftfahrzeug besitzt, darf nicht vergessen, dieses umzumelden. Dazu sucht man die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsstelle auf und veranlasst die Ummeldung. In der Regel empfiehlt es sich, vorab einen Termin zu vereinbaren, um die Wartezeit zu minimieren.

Umzug und das Finanzamt

Bei einem Umzug und den damit verbundenen Behördengängen denken viele Menschen auch an das Finanzamt. Man möchte sich im Umgang mit dem Finanzamt schließlich keine Fehler erlauben. Grundsätzlich muss man dem Finanzamt den Umzug aber nicht zwingend mitteilen. Dieses erfährt über das Einwohnermeldeamt von der Adressänderung beziehungsweise spätestens im Zuge der nächsten Einkommensteuererklärung. Grundsätzlich schadet es aber nicht, sich zu informieren, welches Finanzamt am neuen Wohnort zuständig ist.

Diese Behörden müssen im Falle eines Umzugs informiert werden

Einige Behördengänge lassen sich nicht vermeiden, wenn ein Umzug stattgefunden hat. Welche Stellen informiert werden müssen, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Familien mit Kindern dürfen beispielsweise nicht die Familienkasse vergessen. Hundehalter/innen müssen sich ans Steueramt wenden, während Arbeitssuchende das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit über die Adressänderung in Kenntnis setzen müssen. Nachfolgend findet sich eine beispielhafte Übersicht über Behörden, an die man im Allgemeinen denken sollte:

  • Einwohnermeldeamt
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter
  • Sozialamt
  • Wohngeldstelle
  • Familienkasse
  • Steueramt

Checkliste: So teilt man den Umzug verschiedenen Stellen mit

Versicherungen, der Beitragsservice, die Krankenkasse, Kindergarten, Schule, Arbeitgeber und viele weitere Stellen sollten umgehend über einen Umzug in Kenntnis gesetzt werden. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass man weiterhin seine Post erhält und diese nicht versehentlich an der alten Adresse nicht mehr zugestellt werden kann. Die folgenden Maßnahmen können dies bewerkstelligen:

  • formlose Nachricht an betreffende Stellen
  • Umzugsmitteilung der Post
  • Nachsendeauftrag

5 Tipps für die Suche nach den zuständigen Behörden nach einem Umzug

Wer in eine andere Stadt zieht, muss die neue Umgebung kennenlernen und sich in der neuen Wohnung einleben. Verschiedene Behördengänge müssen aber innerhalb einer gewissen Frist erledigt werden. Daher beginnt bald die Suche nach den zuständigen Behörden in der Nähe. Die folgenden Tipps können helfen, die richtigen Stellen zu finden:

  • Nutzen Sie die Website der Stadt, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen!
  • Erkundigen Sie sich im Rathaus des neuen Wohnortes über die Behörden vor Ort!
  • Informieren Sie sich, ob es ein Bürgerbüro gibt, an das Sie sich wenden können!
  • Teilen Sie Behörden, mit denen Sie zu tun haben, Ihre Adressänderung mit und bitten Sie um Informationen darüber, welche Stelle nach dem Umzug zuständig ist!
  • Nutzen Sie die Behördennummer 115, sofern diese regional verfügbar ist!