Diese Behörden müssen im Falle eines Umzugs informiert werden
Einige Behördengänge lassen sich nicht vermeiden, wenn ein Umzug stattgefunden hat. Welche Stellen informiert werden müssen, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Familien mit Kindern dürfen beispielsweise nicht die Familienkasse vergessen. Hundehalter/innen müssen sich ans Steueramt wenden, während Arbeitssuchende das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit über die Adressänderung in Kenntnis setzen müssen. Nachfolgend findet sich eine beispielhafte Übersicht über Behörden, an die man im Allgemeinen denken sollte:
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Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter
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