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An-, Ab- und Ummelden – Meldeangelegenheiten im Rahmen eines Umzugs

Dass ein Umzug mit einer Adressänderung einhergeht, liegt in der Natur der Sache, schließlich bezieht man eine andere Wohnung. Wer die Wohnungssuche erfolgreich überstanden hat, kann sich glücklich schätzen. Bei aller Vorfreude müssen aber auch einige Dinge bedacht werden. Neben der Planung des Umzugs geht es unter anderem um bürokratische Aspekte. Es steht eine An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt an. Hier auf ummelden.info erfahren Sie Wissenswertes zu diesem Thema.

Das macht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt aus

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt steht immer dann an, wenn man in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands umzieht. In diesem Fall wendet man sich an das Einwohnermeldeamt beziehungsweise Bürgerbüro des neuen Wohnortes und meldet sich dort an.

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Menschen, die umziehen und dabei ihrer Heimatstadt treu bleiben, müssen sich ummelden. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt steht folglich nur bei einem innerstädtischen Umzug an.

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

Im Rahmen eines Umzugs ist längst nicht immer eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Selbst diejenigen, die in eine andere Stadt ziehen, müssen sich nicht abmelden, sondern nur am neuen Wohnort anmelden. Wer jedoch seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und keinen neuen innerdeutschen Wohnsitz begründet, muss zur Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden.

Weitere Stellen, bei denen Sie sich nach einem Umzug an-, um- oder abmelden müssen

Nicht nur das Einwohnermeldeamt muss über einen Umzug in Kenntnis gesetzt werden, sondern noch viele weitere Stellen. Nachfolgend finden sich ein paar Beispiele, die für wichtige Denkanstöße sorgen können. Die nachfolgende Liste kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, denn im Einzelfall kann es große Unterschiede geben:

  • Finanzamt
  • Sozialamt
  • Jobcenter
  • Rentenversicherung
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Abonnements

Checkliste: Diese Unterlagen sind für die An-, Um- oder Abmeldung erforderlich

Nach dem Einzug in die neue Wohnung steht für viele Menschen die Einrichtung im Vordergrund. Das ist verständlich, schließlich will man sich in seinen neuen vier Wänden wohlfühlen und nicht im Chaos versinken. Zunächst müssen aber einige Formalitäten erledigt werden. An erster Stelle steht dabei die An-, Um- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Im Allgemeinen sind dazu die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweise beziehungsweise Reisepässe aller Personen, die an-, um- oder abgemeldet werden sollen
  • etwaige Vollmachte
  • gegebenenfalls Wohnungsgeberbescheinigung

5 Tipps rund um Behördengänge im Rahmen eines Umzugs

Nach einem Umzug ist der Gang zum Einwohnermeldeamt unumgänglich, schließlich muss man sich an-, um- oder abmelden. Es stehen aber noch weitere Behördengänge an. Je nach Lebenssituation können die relevanten Behörden variieren, aber grundsätzlich sollte man die folgenden Tipps beherzigen:

  • Beachten Sie die Fristen für die Anmeldung, Ummeldung beziehungsweise Abmeldung!
  • Vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab einen Termin!
  • Recherchieren Sie, ob die Möglichkeit einer Online-Meldung besteht!
  • Halten Sie stets die erforderlichen Unterlagen bereit!
  • Denken Sie auch an die An- beziehungsweise Abmeldung Ihres Hundes sowie die Kfz-Ummeldung!